Bundesrecht konsolidiert

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Strafgesetzbuch § 21

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Strafgesetzbuch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 60/1974

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010

Abkürzung

StGB

Index

24/01 Strafgesetzbuch

Text

Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

§ 21.
  1. Absatz einsBegeht jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so hat ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.
  2. Absatz 2Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.

Anmerkung

1. Verfahrensrechtliche Regelungen in den §§ 429 ff StPO, BGBl.
Nr. 631/1975.
2. Vollzugsrechtliche Regelungen in den §§ 157 f, 164 ff StVG,
BGBl. Nr. 144/1969.

Schlagworte

Geisteskranker, Psychopath, Wahnsinniger, Abnormität, Verbrechen,
Gefährlichkeitsprognose, Diskretionsfähigkeit, Psychose, Idiotie,
Dispositionsfähigkeit, Gemütskrankheit, Imbezillität, Debilität,
Neurosen, Triebstörungen, Defektzustände, Affektzustände,
Schuldfähigkeit, Berauschung, Alkoholisierung, Suchtgiftmißbrauch,
Medikamentenmißbrauch, Drogenmißbrauch

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011

Gesetzesnummer

10002296

Dokumentnummer

NOR12029563

Alte Dokumentnummer

N2197415015T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P21/NOR12029563

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