Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Typ
Vertrag - Iran
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
30.01.1974
Außerkrafttretensdatum
10.10.1997
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Österreichische und iranische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und aus diesem ausreisen.
(2)Absatz 2,Die im Absatz 1 angeführten Personen dürfen sich drei Monate im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten.
Schlagworte
Diplomatenpaß
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2025
Gesetzesnummer
10005400
Dokumentnummer
NOR12059929
Alte Dokumentnummer
N4197434946L