Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen Art. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 59/1974 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 125/1997

Typ

Vertrag - Iran

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.01.1974

Außerkrafttretensdatum

10.10.1997

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Österreichische und iranische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und aus diesem ausreisen.
  2. Absatz 2,Die im Absatz 1 angeführten Personen dürfen sich drei Monate im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2025

Gesetzesnummer

10005400

Dokumentnummer

NOR12059929

Alte Dokumentnummer

N4197434946L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/59/A1/NOR12059929

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