Absatz eins,Österreichische und iranische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und aus diesem ausreisen.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 1997,
Vertrag - Iran
Artikel eins
30.01.1974
10.10.1997
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Diplomatenpaß
03.07.2025
10005400
NOR12059929
N4197434946L