Kurztitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 1997,

Typ

Vertrag - Iran

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.01.1974

Außerkrafttretensdatum

10.10.1997

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Österreichische und iranische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und aus diesem ausreisen.
  2. Absatz 2,Die im Absatz 1 angeführten Personen dürfen sich drei Monate im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2025

Gesetzesnummer

10005400

Dokumentnummer

NOR12059929

alte Dokumentnummer

N4197434946L