Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 539/1974

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.09.1973

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 539/1974 (NR: GP XIII RV 911 AB 1044 S. 102. BR: S. 330.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der ungarischen Volksrepublik (im folgenden als „Ungarn“ bezeichnet),

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Ansuchens Ungarns vom 9. Juli 1969 um Beitritt zum Allgemeinen Abkommen,

UNTER BEDACHTNAHME auf das Ergebnis der diesbezüglichen Verhandlungen,

SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die von den gemäß Bundesgesetz vom 8. April 1974, Bundesgesetzblatt Nr. 208, die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidenten des Nationalrates unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Mai 1974 beim GATT-Sekretariat hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Teil römisch drei Absatz 11, am 9. September 1973 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen A und B wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2010

Gesetzesnummer

20004942

Dokumentnummer

NOR30005402

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/539/P0/NOR30005402

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