Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 163
Inkrafttretensdatum
01.08.1974
Außerkrafttretensdatum
31.12.1988
Abkürzung
GewO 1973
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Gas- und Wasserleitungsinstallation
§ 163.Paragraph 163,
(1)Absatz eins,Der Konzessionspflicht unterliegen
die Ausführung von Gasrohrleitungen und der Anschluß von Gasverbrauchsgeräten aller Art an solche Leitungen,
die Ausführung von Rohrleitungen für Trink- und Nutzwasser in Verkehrsflächen oder in Grundstücken,
die Ausführung von Wasserleitungen und dazugehörigen Ablaufleitungen in Gebäuden einschließlich der Montage und des Anschlusses der damit im Zusammenhang stehenden sanitären Einrichtungen.
(2)Absatz 2,Nicht der Konzessionspflicht nach Abs. 1 unterliegt die Ausführung von Wasserrohrleitungen für Kraftzwecke und von Wasserrohrleitungen aus Holz.Nicht der Konzessionspflicht nach Absatz eins, unterliegt die Ausführung von Wasserrohrleitungen für Kraftzwecke und von Wasserrohrleitungen aus Holz.
Schlagworte
Gasinstallation, Trinkwasser
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12070146
Alte Dokumentnummer
N5197418545S