Bundesrecht konsolidiert

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Grenzübergang Reit im Winkl (BRD) Art. 2

Kurztitel

Grenzübergang Reit im Winkl (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 442/1974

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      den Abschnitt der Staatsstraße 2364 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      den Amtsplatz vor sowie die umfriedeten Flächen neben und hinter dem Dienstgebäude;
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß des Dienstgebäudes den Durchsuchungsraum und den Gemeinschaftsraum, die sanitären Anlagen sowie alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß des Dienstgebäudes die beiden in der Südwestecke gelegenen Räume.

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2016

Gesetzesnummer

10005396

Dokumentnummer

NOR12059883

Alte Dokumentnummer

N4197412831I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/442/A2/NOR12059883

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