Kurztitel

Grenzübergang Reit im Winkl (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1974

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      den Abschnitt der Staatsstraße 2364 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      den Amtsplatz vor sowie die umfriedeten Flächen neben und hinter dem Dienstgebäude;
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß des Dienstgebäudes den Durchsuchungsraum und den Gemeinschaftsraum, die sanitären Anlagen sowie alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß des Dienstgebäudes die beiden in der Südwestecke gelegenen Räume.