Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Entgeltfortzahlungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 5
Inkrafttretensdatum
01.09.1974
Außerkrafttretensdatum
30.06.2018
Abkürzung
EFZG
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 5.Paragraph 5,
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2023
Gesetzesnummer
10008308
Dokumentnummer
NOR12097393
Alte Dokumentnummer
N6197427945L