Entgeltfortzahlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1974,
BG
Artikel eins, Paragraph 5
01.09.1974
30.06.2018
EFZG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.
20.09.2023
10008308
NOR12097393
N6197427945L