Kurztitel

Entgeltfortzahlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1974,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1974

Außerkrafttretensdatum

30.06.2018

Abkürzung

EFZG

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Text

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Paragraph 5,

Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2023

Gesetzesnummer

10008308

Dokumentnummer

NOR12097393

alte Dokumentnummer

N6197427945L