Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) Art. 24

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 382/1974

Typ

Vertrag – OPEC

§/Artikel/Anlage

Art. 24

Inkrafttretensdatum

10.06.1974

Außerkrafttretensdatum

31.08.2010

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel 24

  1. Absatz eins,Personen, die keine Angestellten der OEL sind und die Aufträge ausführen, zu denen sie von der OEL ermächtigt wurden, oder in Spezialorganen der OEL, in Arbeitsgruppen oder sonstigen Hilfsorganen der OEL arbeiten, und Vertreter anderen Organisationen oder sonstige Personen, die von der OEL in amtlichen Obliegenheiten in den Amtssitzbereich eingeladen werden, genießen unbeschadet sonstiger Privilegien und Immunitäten, die ihnen aus anderen Gründen zustehen, Befreiung von jeglicher Jurisdiktion in bezug auf die von ihnen in unmittelbarer Verbindung mit ihren amtlichen Obliegenheiten gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und in bezug auf alle von ihnen in unmittelbarer Verbindung mit ihren amtlichen Obliegenheiten gesetzten Handlungen.
  2. Absatz 2,Weiters genießen sie den gleichen Schutz und die gleichen Repatriierungsmöglichkeiten für sich selbst, ihre Ehegatten, ihre unterhaltsberechtigten Verwandten und sonstige Haushaltsangehörige, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der diplomatischen Vertretungsbehörden in der Republik Österreich in Zeiten internationaler Krisen einräumt.
  3. Absatz 3,In jenen Fällen, in denen der Anfall irgendeiner Steuer vom Aufenthalt abhängt, werden Zeiträume, während derer sich die in Absatz 1 genannten Personen in der Republik Österreich zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufhalten, nicht als Aufenthaltszeiträume angesehen.

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2023

Gesetzesnummer

10000559

Dokumentnummer

NOR12008033

Alte Dokumentnummer

N1197415053S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/382/A24/NOR12008033

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