(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des Abs. 1 finden auf Beträge, die den österreichischen Vorschriften über gesperrte Guthaben unterliegen, keine Anwendung.Die Bestimmungen des Absatz eins, finden auf Beträge, die den österreichischen Vorschriften über gesperrte Guthaben unterliegen, keine Anwendung.