Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 346/1974

Typ

Vertrag – Tansania

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.06.1974

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

05.12.1970

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK VON TANSANIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 346/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik von Tansania

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 17, auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2019

Gesetzesnummer

10011463

Dokumentnummer

NOR11011728

Alte Dokumentnummer

N9197414151T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/346/P0/NOR11011728

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