Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)
Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1974,
Vertrag – Tansania
Paragraph 0
29.06.1974
05.12.1970
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK VON TANSANIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 346/1974
Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 17, auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik von Tansania
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
29.08.2019
10011463
NOR11011728
N9197414151T