Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 345/1974

Typ

Vertrag – Kenia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.06.1974

Außerkrafttretensdatum

31.12.1985

Unterzeichnungsdatum

30.11.1970

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 527/1985

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 345/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Kenia,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 17, auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2016

Gesetzesnummer

10011458

Dokumentnummer

NOR11011723

Alte Dokumentnummer

N9197410500G

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/345/P0/NOR11011723

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