Bundesrecht konsolidiert

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Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 340/1974 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 174/2015

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.07.1974

Außerkrafttretensdatum

30.11.2015

Unterzeichnungsdatum

09.02.1973

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 340/1974 (NR: GP XIII RV 869 u. Zu 869 AB 915 S. 83. BR: S. 325.)

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien haben,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern

auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem bulgarischen Volk beizutragen,

vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, am 7. Juli 1974 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015

Gesetzesnummer

10009371

Dokumentnummer

NOR11009562

Alte Dokumentnummer

N7197413770T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/340/P0/NOR11009562

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