Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2015,
07.07.1974
30.11.2015
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
StF: BGBl. Nr. 340/1974 (NR: GP XIII RV 869 u. Zu 869 AB 915 S. 83. BR: S. 325.)
BGBl. III Nr. 174/2015 (NR: GP XXV RV 698 AB 759 S. 85. BR: AB 9434 S. 844.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, am 7. Juli 1974 in Kraft.
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern
auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem bulgarischen Volk beizutragen,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen: