Kurztitel

Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2015,

Inkrafttretensdatum

07.07.1974

Außerkrafttretensdatum

30.11.2015

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung

StF: BGBl. Nr. 340/1974 (NR: GP XIII RV 869 u. Zu 869 AB 915 S. 83. BR: S. 325.)

Änderung

BGBl. III Nr. 174/2015 (NR: GP XXV RV 698 AB 759 S. 85. BR: AB 9434 S. 844.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, am 7. Juli 1974 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien haben,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern

auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem bulgarischen Volk beizutragen,

vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen: