(3)Absatz 3,Kollektivverträge setzen für ihren Geltungsbereich eine festgesetzte Lehrlingsentschädigung außer Kraft; Satzungen nur dann, wenn sie die Lehrlingsentschädigung regeln.
Ausgenommen von dieser Rechtswirkung sind Kollektivverträge im Sinne des § 18 Abs. 4. § 24 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.Ausgenommen von dieser Rechtswirkung sind Kollektivverträge im Sinne des Paragraph 18, Absatz 4, Paragraph 24, Absatz 4, ist sinngemäß anzuwenden.