(2)Absatz 2,Die Schreibprämie beträgt 0,037 vH und die Ansageprämie 0,0056 vH des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung. Für jede begonnene Zeile gebührt der aliquote Teil der Prämie. Die sich bei der Berechnung dieser Mehrleistungszulagen ergebenden Restbeträge von weniger als 5 Groschen sind zu vernachlässigen und Restbeträge von 5 Groschen und darüber auf 10 Groschen aufzurunden.Die Schreibprämie beträgt 0,037 vH und die Ansageprämie 0,0056 vH des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung. Für jede begonnene Zeile gebührt der aliquote Teil der Prämie. Die sich bei der Berechnung dieser Mehrleistungszulagen ergebenden Restbeträge von weniger als 5 Groschen sind zu vernachlässigen und Restbeträge von 5 Groschen und darüber auf 10 Groschen aufzurunden.