Bundesrecht konsolidiert

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Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation) § 0

Kurztitel

Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 453/1973

Typ

Vertrag – Russische F

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.07.1973

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Beachte

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 453/1973

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und

geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,

haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2003

Schlagworte

e-rk3
Handelsbeziehung

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019

Gesetzesnummer

10011443

Dokumentnummer

NOR11011708

Alte Dokumentnummer

N9197310139D

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/453/P0/NOR11011708

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