Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)
Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1973,
Vertrag – Russische F
Paragraph 0
09.03.1994
03.07.1973
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 453/1973
BGBl. Nr. 119/1979
BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150. BR: AB 4717 S. 579.)
BGBl. III Nr. 138/2007
Deutsch, Russisch
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.
In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und
geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,
haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:
Erfassungsstichtag: 1.1.2003
e-rk3
Handelsbeziehung
11.04.2019
10011443
NOR11011708
N9197310139D