Bundesrecht konsolidiert

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 426/1973

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.08.1973

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Beachte

überholt durch Art. III der B-VG Novelle 444/1974

Text

„Die gesetzliche Regelung der in die Kategorie der häuslichen Nebenbeschäftigung fallenden Privatzimmervermietung ist auch dann keine Angelegenheit des Gewerbes (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG), wenn sie die Verabreichung von Speisen (ohne Auswahlmöglichkeit, zu im voraus bestimmten Zeiten), von nichtalkoholischen Getränken und von im landwirtschaftlichen Betrieb des Vermieters erzeugten alkoholischen Getränken an die beherbergten Fremden umfaßt; sie fällt gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000534

Dokumentnummer

NOR12007761

Alte Dokumentnummer

N11973136720

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/426/A1/NOR12007761

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