Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1973,
K
Artikel eins
25.08.1973
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
überholt durch Artikel römisch drei, der B-VG Novelle 444/1974
„Die gesetzliche Regelung der in die Kategorie der häuslichen Nebenbeschäftigung fallenden Privatzimmervermietung ist auch dann keine Angelegenheit des Gewerbes (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG), wenn sie die Verabreichung von Speisen (ohne Auswahlmöglichkeit, zu im voraus bestimmten Zeiten), von nichtalkoholischen Getränken und von im landwirtschaftlichen Betrieb des Vermieters erzeugten alkoholischen Getränken an die beherbergten Fremden umfaßt; sie fällt gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“
08.11.2022
10000534
NOR12007761
N11973136720