(5)Absatz 5,Die Weltorganisation für geistiges Eigentum kann diesen Vertrag ab dem 1. Jänner 1974 schriftlich im diplomatischen Weg kündigen, wenn zu dem genannten Zeitpunkt das Internationale Patentdokumentationszentrum nicht errichtet ist oder wenn die gemäß Artikel II vorgesehenen Dienste zu irgendeinem späteren Zeitpunkt nicht oder nicht mehr erbracht werden; die Kündigung wird nach sechs Monaten wirksam.Die Weltorganisation für geistiges Eigentum kann diesen Vertrag ab dem 1. Jänner 1974 schriftlich im diplomatischen Weg kündigen, wenn zu dem genannten Zeitpunkt das Internationale Patentdokumentationszentrum nicht errichtet ist oder wenn die gemäß Artikel römisch zwei vorgesehenen Dienste zu irgendeinem späteren Zeitpunkt nicht oder nicht mehr erbracht werden; die Kündigung wird nach sechs Monaten wirksam.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 2. Mai 1972, in drei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei die drei Texte gleichermaßen verbindlich sind.