Absatz eins,Dieser Vertrag tritt nach einem Notenwechsel zwischen dem hiefür gehörig bevollmächtigten Vertreter der Republik Österreich und dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Kraft.
Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)
Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1973,
Artikel 8
22.06.1973
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 2. Mai 1972, in drei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei die drei Texte gleichermaßen verbindlich sind.