Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
09.06.1973
Außerkrafttretensdatum
Index
29/06 Urheberrecht
Text
Artikel 1
Der durch dieses Abkommen vorgesehene Schutz läßt den Schutz der Urheberrechte an Werken der Literatur und der Kunst unberührt und beeinträchtigt ihn in keiner Weise. Daher kann keine Bestimmung dieses Abkommens in einer Weise ausgelegt werden, die diesem Schutz Abbruch tut.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016
Gesetzesnummer
10002270
Dokumentnummer
NOR12029265
Alte Dokumentnummer
N2197325402S