Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1973,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
09.06.1973
29/06 Urheberrecht
Der durch dieses Abkommen vorgesehene Schutz läßt den Schutz der Urheberrechte an Werken der Literatur und der Kunst unberührt und beeinträchtigt ihn in keiner Weise. Daher kann keine Bestimmung dieses Abkommens in einer Weise ausgelegt werden, die diesem Schutz Abbruch tut.
31.08.2026
10002270
NOR12029265
N2197325402S