Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malta,
Im Hinblick darauf, daß die Republik Österreich und Malta Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt sind,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihrem Hoheitsgebiet und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen: