Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)
Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1973,
Vertrag – Malta
Paragraph 0
05.08.1973
06.06.1973
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALTA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 388/1973
Deutsch, Englisch
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malta,
Im Hinblick darauf, daß die Republik Österreich und Malta Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt sind,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihrem Hoheitsgebiet und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
29.08.2019
10011450
NOR11011715
N9197314149T