Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.08.1973
Außerkrafttretensdatum
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Das Bundesstrombauamt besorgt die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz mit Bundesbediensteten.
(2)Absatz 2,Soweit die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz nicht mit den ständig für diese Zwecke vorgesehenen Bundesbediensteten besorgt werden können, kann das Bundesstrombauamt auch Bedienstete im Namen und auf Kosten der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz beschäftigen.
Schlagworte
Dienstvertrag, Werkvertrag
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2016
Gesetzesnummer
10008305
Dokumentnummer
NOR12096586
Alte Dokumentnummer
N6197319436S