Kurztitel

Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1973

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Das Bundesstrombauamt besorgt die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz mit Bundesbediensteten.
  2. Absatz 2,Soweit die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz nicht mit den ständig für diese Zwecke vorgesehenen Bundesbediensteten besorgt werden können, kann das Bundesstrombauamt auch Bedienstete im Namen und auf Kosten der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz beschäftigen.