Bundesrecht konsolidiert

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Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation Art. 2

Kurztitel

Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 343/1973

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

13.02.1973

Außerkrafttretensdatum

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

ARTIKEL 2

(Rechte und Pflichten der Unterzeichner)

Jeder Unterzeichner erwirbt die im Übereinkommen und in diesem Betriebsübereinkommen für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2017

Gesetzesnummer

20005101

Dokumentnummer

NOR40084537

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/343/A2/NOR40084537

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