Kurztitel

Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1973,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

13.02.1973

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

ARTIKEL 2

(Rechte und Pflichten der Unterzeichner)

Jeder Unterzeichner erwirbt die im Übereinkommen und in diesem Betriebsübereinkommen für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2017

Gesetzesnummer

20005101

Dokumentnummer

NOR40084537