Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1973,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
13.02.1973
99/07 Post- und Fernmeldewesen
(Rechte und Pflichten der Unterzeichner)
Jeder Unterzeichner erwirbt die im Übereinkommen und in diesem Betriebsübereinkommen für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.
18.12.2017
20005101
NOR40084537