Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen) Art. 1

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1973

Typ

Vertrag – Norwegen

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

03.04.1973

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 1

Die Vertragschließenden Parteien werden sich bemühen, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Schul- und Hochschulwesens, der Literatur und Kunst als auch das gegenseitige Verständnis der Einrichtungen und Lebensgewohnheiten zu entwickeln.

Schlagworte

Schulwesen

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009351

Dokumentnummer

NOR12119498

Alte Dokumentnummer

N7197333551L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/131/A1/NOR12119498

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