Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1973,
Vertrag – Norwegen
Artikel eins,
03.04.1973
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Die Vertragschließenden Parteien werden sich bemühen, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Schul- und Hochschulwesens, der Literatur und Kunst als auch das gegenseitige Verständnis der Einrichtungen und Lebensgewohnheiten zu entwickeln.
Schulwesen
28.02.2019
10009351
NOR12119498
N7197333551L