Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Norwegen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1973,

Typ

Vertrag – Norwegen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

03.04.1973

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 1

Die Vertragschließenden Parteien werden sich bemühen, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Schul- und Hochschulwesens, der Literatur und Kunst als auch das gegenseitige Verständnis der Einrichtungen und Lebensgewohnheiten zu entwickeln.

Schlagworte

Schulwesen

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009351

Dokumentnummer

NOR12119498

alte Dokumentnummer

N7197333551L