Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Libanesischen Republik, im folgenden Vertragschließende Teile genannt,
In ihrer Eigenschaft als Vertragschließende Teile des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde und dessen Normen für beide Teile verbindlich sind,
Und vom Wunsche geleitet, ein Abkommen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen: