Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einkommensteuergesetz 1972
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Abkürzung
EStG 1972
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ende des Bezugszeitraums: 31. 12. 1988 (§ 125 EStG 1988,
BGBl. Nr. 400/1988)
Text
Gewinn der im Firmenbuch eingetragenen Gewerbetreibenden
§ 5.Paragraph 5,
Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist, ist unter Beachtung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes über die Gewinnermittlung für den Schluß des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 erster Satz), das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. § 4 Abs. 1 letzter Satz ist jedoch nicht anzuwenden. Beteiligt sich ein stiller Gesellschafter im Sinne des § 335 des Handelsgesetzbuches, der als Mitunternehmer anzusehen ist, an dem Betrieb eines Gewerbetreibenden, dessen Firma im Firmenbuch eingetragen ist, so gelten die Bestimmungen des ersten und zweiten Satzes sinngemäß. Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist, ist unter Beachtung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes über die Gewinnermittlung für den Schluß des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (Paragraph 4, Absatz eins, erster Satz), das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Paragraph 4, Absatz eins, letzter Satz ist jedoch nicht anzuwenden. Beteiligt sich ein stiller Gesellschafter im Sinne des Paragraph 335, des Handelsgesetzbuches, der als Mitunternehmer anzusehen ist, an dem Betrieb eines Gewerbetreibenden, dessen Firma im Firmenbuch eingetragen ist, so gelten die Bestimmungen des ersten und zweiten Satzes sinngemäß.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. Nr. 10/1991
Schlagworte
Unechte stille Gesellschaft, Atypische stille Gesellschaft,
Ordnungsmäßige Buchführung, Grund und Boden, Bilanzstichtag,
Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, Protokollierung
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Gesetzesnummer
10004110
Dokumentnummer
NOR12051133
Alte Dokumentnummer
N3199111880A