Bundesrecht konsolidiert

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Einkommensteuergesetz 1972 § 23a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einkommensteuergesetz 1972

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 440/1972 aufgehoben durch BGBl. Nr. 207/1986

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 23a

Inkrafttretensdatum

31.12.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.1986

Abkürzung

EStG 1972

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1982 (Veranlagungsjahr 1982)
Abschn. I Art. III Z 1 BGBl. Nr. 620/1981)

Text

Verluste bei beschränkter Haftung

Paragraph 23 a, (1) Verluste eines Kommanditisten auf Grund seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft sind nicht ausgleichsfähig, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Die nicht ausgleichsfähigen Verluste mindern die Gewinne, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren auf Grund seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind. Diese Gewinne und Verluste sind unter Berücksichtigung besonderer Vergütungen und Aufwendungen des Kommanditisten zu ermitteln.

  1. Absatz 2,Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gegen Abfindung in Geld- oder Sachwerten aus der Kommanditgesellschaft aus, so ist der Veräußerungsgewinn unter Beachtung der Vorschrift des Paragraph 24, zu ermitteln. Scheidet der Kommanditist ohne Abfindung aus, so gilt der Betrag des negativen Kapitalkontos, den er nicht auffüllen muß, abzüglich allfälliger Veräußerungskosten als Veräußerungsgewinn im Sinne des Paragraph 24,
  2. Absatz 3,Absatz eins und 2 gelten sinngemäß für stille Gesellschafter, die als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie für andere Mitunternehmer, deren Rechtsstellung auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung der eines Kommanditisten vergleichbar ist.

Anmerkung

1. NOV: Abschn. I Art. II, BGBl. Nr. 620/1981.
2. Neufassung des § 23a durch BGBl. Nr. 80/1987 mit rückwirkender
Kraft, daher hatte die Aufhebung durch VfGH keine allgemeine
Auswirkung.

Gesetzesnummer

10004110

Dokumentnummer

NOR12047431

Alte Dokumentnummer

N3198113000R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/440/P23a/NOR12047431

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