Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
26.11.1972
Außerkrafttretensdatum
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden den Betrieb von Fernmeldeanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Gewährung der Befreiung von Ein- und Ausgangsabgaben erleichtern.
Schlagworte
Eingangsabgabe
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2014
Gesetzesnummer
10004122
Dokumentnummer
NOR40001852