Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1972,
Artikel eins
26.11.1972
Die Vertragsstaaten werden den Betrieb von Fernmeldeanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Gewährung der Befreiung von Ein- und Ausgangsabgaben erleichtern.