Kurztitel

Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

26.11.1972

Text

Artikel 1

Die Vertragsstaaten werden den Betrieb von Fernmeldeanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Gewährung der Befreiung von Ein- und Ausgangsabgaben erleichtern.