Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland)
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
19.08.1972
Außerkrafttretensdatum
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Art. 1Artikel eins
In der Anlage A dieses Übereinkommens sind die österreichischen, in der Anlage B die griechischen Bezeichnungen angeführt, die durch das Abkommen vom 5. Juni 1970 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft geschützt werden.
Anmerkung
Das Abkommen ist mit
BGBl. Nr. 378/1972 kundgemacht worden.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
10002234
Dokumentnummer
NOR12029081
Alte Dokumentnummer
N2197224748S