Nachdem der am 25. August 1971 in London durchgeführte Notenwechsel gemäß Artikel 2 Absatz 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969, welcher Notenwechsel also lautet: ...Nachdem der am 25. August 1971 in London durchgeführte Notenwechsel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Litera b, des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969, welcher Notenwechsel also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972