Auslieferungsvertrag (Notenwechsel gemäß Artikel 2, Absatz eins, Litera b,) (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1972,
08.11.1972
Notenwechsel gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969
StF: BGBl. Nr. 354/1972 (NR: GP XIII RV 180 AB 356 S. 34. BR: S. 311.)
Nachdem der am 25. August 1971 in London durchgeführte Notenwechsel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Litera b, des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 9. Jänner 1963 in der Fassung des Protokolls vom 15. Jänner 1969, welcher Notenwechsel also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972
Das vorliegende Abkommen tritt nach Durchführung des darin vorgesehenen Notenwechsels am 8. November 1972 in Kraft.
Das Protokoll vom 15. Jänner 1969 ist in Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1970, kundgemacht.