Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Schweiz Art. 8

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Schweiz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 331/1972

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 8

Inkrafttretensdatum

16.09.1972

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Artikel 8

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bern ausgetauscht.
  2. Absatz 2,Dieser Vertrag tritt am dreißigsten Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
  3. Absatz 3,Dieser Vertrag ist unkündbar.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN in Wien, am 20. Juli 1970 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

Schlagworte

Kündigung

Gesetzesnummer

10000507

Dokumentnummer

NOR12007486

Alte Dokumentnummer

N1197211782R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/331/A8/NOR12007486

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