Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen) Art. 25

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 331/1972

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 25

Inkrafttretensdatum

16.09.1972

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Artikel 25

Dieses Abkommen wird für zehn Jahre abgeschlossen. Wird es nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt, so gilt es stillschweigend jeweils für weitere zehn Jahre verlängert.

Schlagworte

Kündigung

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012

Gesetzesnummer

10000508

Dokumentnummer

NOR12007525

Alte Dokumentnummer

N1197211840R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/331/A25/NOR12007525

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