Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 25

Inkrafttretensdatum

16.09.1972

Text

Artikel 25

Dieses Abkommen wird für zehn Jahre abgeschlossen. Wird es nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt, so gilt es stillschweigend jeweils für weitere zehn Jahre verlängert.