Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 330/1972

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.09.1972

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

18.07.1972

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 330/1972

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Wunsch, die Annäherung zwischen den Völkern beider Staaten zu fördern, und im Bestreben, den Reiseverkehr auszubauen und Voraussetzungen zu schaffen, die den Staatsbürgern eines jeden der beiden Staaten das Kennenlernen der Geschichte, der Kultur und der Naturschönheiten des anderen Landes erleichtern, übereingekommen, das vorliegende Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen

Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, am 18. September 1972 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013

Gesetzesnummer

10005383

Dokumentnummer

NOR11005467

Alte Dokumentnummer

N4197213607T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/330/P0/NOR11005467

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