Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Wunsch, die Annäherung zwischen den Völkern beider Staaten zu fördern, und im Bestreben, den Reiseverkehr auszubauen und Voraussetzungen zu schaffen, die den Staatsbürgern eines jeden der beiden Staaten das Kennenlernen der Geschichte, der Kultur und der Naturschönheiten des anderen Landes erleichtern, übereingekommen, das vorliegende Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenenAnmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben: