Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1972,
18.09.1972
30.04.2004
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 330/1972
BGBl. III Nr. 122/1999
BGBl. III Nr. 5/2013
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, am 18. September 1972 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Wunsch, die Annäherung zwischen den Völkern beider Staaten zu fördern, und im Bestreben, den Reiseverkehr auszubauen und Voraussetzungen zu schaffen, die den Staatsbürgern eines jeden der beiden Staaten das Kennenlernen der Geschichte, der Kultur und der Naturschönheiten des anderen Landes erleichtern, übereingekommen, das vorliegende Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben: