Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien Art. 1

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 113/1972

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.04.1972

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

ARTIKEL 1

Die Vertragsstaaten werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006294

Dokumentnummer

NOR12069469

Alte Dokumentnummer

N5197212986I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/113/A1/NOR12069469

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