Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

22.04.1972

Text

ARTIKEL 1

Die Vertragsstaaten werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen.