Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gefährdungsbereich des Munitionslagers Seetaler Alpe
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
06.03.1971
Außerkrafttretensdatum
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers SEETALER ALPE werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Ossach (Gerichtsbezirk Judenburg) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich. Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers SEETALER ALPE werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Ossach (Gerichtsbezirk Judenburg) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
10005373
Dokumentnummer
NOR12059601
Alte Dokumentnummer
N4197111666Y